Wir beraten Sie bei Wirtschaftskriminalität, Sabotage oder Information Leaking
Die intendierte Störung von internen unternehmerischen Abläufen, z.B. die absichtlich herbeigeführte Unterbrechung eines Produktionsprozesses durch einen Mitarbeiter, die absichtliche Weitergabe von internen, vertraulichen Informationen oder anders geartete Sabotageakte können empfindlichen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Daneben stellen Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität (WiKri), z.B. Veruntreuung, Anlagebetrug etc., ein enormes Risiko für Unternehmen dar. Aus unternehmerisch nachvollziehbaren Gründen liegt das primäre Ziel häufig in der internen Aufdeckung und Beendigung des schädigenden Verhaltens. Neben den monetären Schäden ergeben sich durch wirtschaftskriminelle Handlungen noch weitere, nicht immer genau quantifizierbare Nachteile. Häufig sind dies Wettbewerbsverzerrungen und vor allem Reputationsverluste.
Wir arbeiten seit Jahren eng mit Revisoren und Mitarbeitern von Compliance und Fraud vieler Unternehmen zusammen, um mit ihnen gemeinsam die Verursacher von Wirtschaftskriminalität zu entlarven. Unsere Profiler erstellen dazu ein psychologisches Profil. Nach diesem Profil können die als Täter in Frage kommenden Mitarbeiter gefiltert werden. Durch Interviews mit möglichen Tatverdächtigen wird der Verursacher im Optimalfall enttarnt. Unsere Mitarbeiter bringen hier ihre umfangreiche Erfahrung in Bezug auf Befragungstechniken und Persönlichkeitsprofiling ein. Sie erstellen eine Strategie und unterstützen auch direkt bei der Durchführung der Interviews und Einschätzung des Wahrheitsgehalts von Aussagen.
Gibt es ein internes Informationsleck im Unternehmen, führen wir neben den oben genannten Maßnahmen auch eine Internet- und Medienrecherche durch mit anschließender psychologischer Bewertung und inhaltlicher bzw. zeitlicher Einordnung.
Unserer Erfahrung nach ergibt sich in manchen Fällen von Sabotage, WiKri und Information Leaking die Notwendigkeit eines konfrontativen Gesprächs mit dem potentiellen Verursacher. Ein Ziel hierbei kann die Unterzeichnung einer Unterlassungsverfügung sein oder die warnende Ankündigung einer strafrechtlichen Verfolgung bei Weiterführung des schädigenden Handelns. Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, solche Gespräche durch einen unserer psychologischen Experten zusammen mit beispielsweise einem Vertreter der Rechtsabteilung des Unternehmens führen zu lassen.