Abgeordnete verschiedener Fraktionen in Rheinland-Pfalz sprechen sich nun für einen wirksameren Anti-Stalkingstrafttatbestand aus. Dieser Aufruf kam als direkte Folge einer Expertenanhörung in dem deutschen Bundesland.
Hierbei berichteten übereinstimmend alle fünf geladenen Fachleute aus den Bereichen Justiz, Opferschutz und Psychologie, dass das bisherige Gesetz nicht ausreichend Opfer schütze, da eine starke Beeinträchtigung der Lebensführung bei den von Stalking betroffenen Personen notwendig ist. So ergab eine Umfrage bei Gerichten, dass immer wieder Stalkingtaten aus diesem Grund vor Gericht nicht anerkannt werden konnten, obgleich sich das Verhalten eindeutig als belastendes Stalking klassifizieren ließ.
Als einziger Psychologe war I:P:Bm Leiter Dr. Jens Hoffmann zu der Expertenanhörung im Landtag eingeladen. Er stellte zum einen die oftmals dramatischen Auswirkungen von Stalking auf die Betroffenen dar, zum anderen die Chance die ein verbesserter Straftatbestand für den Opferschutz und die Täterbehandlung mit sich bringen würde.
Hier ein Artikel zu dem neuen Vorstoß aus Rheinland-Pfalz:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Rheinland-Pfalz-will-Stalking-Opfer-besser-vor-Belaestigungen-schuetzen;art806,3544124