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BKA Statistik 2016: Insgesamt wurden 149 Frauen von ihrem (ehemaligen) Intimpartner getötet

Details
28.11

von Justine Glaz-Ocik, I:P:Bm

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht für das vergangene Jahr die Zahlen im Bereich der Partnerschaftsgewalt. Es handelt sich dabei um Delikte, welche zu dem sogenannten Hellfeld zählen und bei denen zum Tatzeitpunkt eine intime Beziehung zwischen Täter und Opfer bestand oder in der Vergangenheit bestanden hatte. Zu den erfassten Straftaten zählen Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, sexuelle Gewalt als auch Bedrohung und Stalking.

Laut BKA wurden im vergangenen Jahr insgesamt 133.000 Erwachsene Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Knapp 82 Prozent der Opfer waren Frauen, so auch im Jahr 2015. Etwa 70.000 Frauen erlebten vorsätzliche leichte Körperverletzung. Von Bedrohungen seitens des Partners berichteten 16.700 Frauen und rund 11.900 Frauen wurden gefährlich verletzt. Stalking erlebten mehr als 7.600 Frauen. In 357 Fällen ging es um Mord oder Totschlag, wobei 149 Frauen an den Folgen der Gewalt gestorben sind.

Im Vergleich zum Jahr 2015 wurde ein Anstieg um etwa vier Prozent im Bereich der Partnerschaftsgewalt verzeichnet. In konkreten Zahlen für das Jahr 2015 ausgedrückt: Insgesamt wurden 127.457 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt. In 331 Fällen lautete das Urteil Mord oder Totschlag, wobei 131 Frauen verstarben.

Professionelle Beratung im Kontext der Intimpartnergewalt erfordert selbstverständlich Stabilisierung und emotionale Unterstützung der betroffenen Personen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Statistik ist jedoch die professionelle und standardmäßig erfolgende Risikoeinschätzung und die damit einhergehende Verhaltens- und Sicherheitsberatung der Betroffenen eine Notwendigkeit. Die Zahlen des BKA sprechen für sich.

Das Dynamische Risiko Analyse Instrument DyRiAS-Intimpartner ermöglicht genau das – eine fundierte Risikoanalyse, die zwischen dem Risiko für körperliche Gewalt und dem Risiko für potentiell tödliche Gewalt differenziert. So dass ein individuelles und dem Risiko angemessenes Fallmanagement stattfinden kann – um Tötungsdelikte an Frauen zu verhindern.

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