von Nils Böckler und Dr. Jens Hoffmann, I:P:Bm
Zwischen 2012 und 2016 sind mehr als 900 Personen aus Deutschland in Richtung Irak und Syrien ausgereist, um sich im Namen islamistischer Milizen zu engagieren. Während einige Personen sich selbst traumatisiert und desillusioniert stellten, wurden andere als fanatisierte Beteiligte von Folterbrigarden und Terrorkommandos festgenommen. Anhänger beider Gruppen sitzen nun in kurdischen Lagern und warten darauf, was mit ihnen geschehen wird. Dies ist nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Staaten, deren Angehörige sie sind, unklar.
Das große Dilemma: Rechtlich besteht die Pflicht, diese Personen zurückzuholen. Mit einer Rückkehr steigt aber auch die Gefahr, dem Terror die Tür zu öffnen und damit Anschläge im Inland zu erleichtern. Nur über einen kleinen Teil des Personenkreises haben die Sicherheitsbehörden genug Beweise, um sie anzuklagen und zu inhaftieren. Schon jetzt ist klar, dass die Masse an potentiellen Gefährdern und Gefährderinnen durch die Sicherheitsbehörden im Rahmen von Observationen und Ermittlungstätigkeit kaum im Blick zu behalten sein wird. Dazu kommen noch etwa 80 Kinder, die im sogenannten Islamischen Staat aufgewachsen und nun in Deutschland sozialisiert werden müssen.
Der Umgang mit Radikalisierung ist immer mehr zu einer gesellschaftlichen Aufgabe geworden, die uns alle fordert. Neben den Sicherheitsbehörden sind vor allem auch Schulen, Unternehmen, Jugendämter und Sozialbehörden gefragt, sich für Handlungsmuster, die eine religiös-politische Extremisierung anzeigen, zu sensibilisieren. Auch wenn viele der Personen, die auf dem Pfad des Terrors wandeln, versuchen, unter dem Radar der Sicherheitsbehörden zu fliegen, zeigen Studien, dass selbst die „stille Radikalisierung“ von Einzeltätern durch zahlreiche Warnverhaltensweisen flankiert ist. Viele von Ihnen fallen dabei nicht nur in einer Organisation auf, sondern sind aufgrund ihres problematischen Verhaltens bereits in mehreren Institutionen bekannt. Ein Austausch und ein gemeinsames Fallmanagement dieser Institutionen findet oftmals nicht statt, da eine Vernetzung und ein systematisches Konzept zum gemeinsamen Handeln fehlt.
Eine regionale Vernetzung zum Zwecke eines gemeinsamen Bedrohungsmanagements scheint bei der Frage, wie wir als Gesellschaft mit Rückkehrern und Rückkehrerinnen im Sinne der Verhältnismäßigkeit umgehen, unabdingbar. Dass ein solcher Ansatz erfolgsversprechend und zukunftsweisend ist, zeigen insbesondere die von uns begleitenden Projekte im Raum Nürnberg und Solothurn. Hier konnten wir Regionen erfolgreich beim Aufbau von Strukturen für ein vernetztes Bedrohungsmanagement unterstützen. Durch unsere Seminare wie Instrumente stellten wir dabei Wissen bereit, mit dem Früherkennung und Fallmanagement im Kontext zielgerichteter Gewalt möglich ist.
Schulungen zur Sensibilisierung, Früherkennung und zum Fallmanagement im Kontext islamistischer wie rechtsextremistischer Gewalt bieten wir etwa im Rahmen des Präventionsmanagers „Extremismus und Radikalisierung“ an. Informationen hierzu erhalten Sie über den nachfolgenden Link: https://www.i-p-bm.com/seminare/zertifikate/9/praeventionsmanager-extremismus-radikalisierung. Als ein Instrument für die breite Sensibilisierung für Radikalisierungstendenzen in Schulen, Unternehmen, Justizvollzugsanstalten und Behörden wurde von uns der Screener Islamismus entwickelt und validiert.