Talksendung "Wie wirksam ist das deutsche Anti-Stalking Gesetz?"
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In der Talksendung Eins gegen Eins vertrat IPBm Institutsleiter Dr. Jens Hoffmann gemeinsam mit Schauspielerin Eva Habermann die Position, dass das deutsche Anti-Stalking-Gesetz nachgebessert werden sollte.
Ihnen gegenüber standen die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, und der Rechtsanwalt Ingo Lenßen: Beide halten die momentane rechtliche Situation für ausreichend.
Obgleich wir von I:P:Bm einen Anti-Stalking-Straftatbestand für sehr sinnvoll halten, sehen wir noch folgende problematischen Punkte bei der momentanen rechtlichen Lage in Deutschland:
Ein Großteil der Strafanzeigen wird nach den Erfahrungen von Stalkingopfern, die wir beraten haben, und nach den Rückmeldungen von Praktikern durch die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, da der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Dies wird auch durch empirische Forschung belegt: Nach einer aktuellen Studie von Prof. Hans-Georg Voß aus dem Jahr 2011 werden fast 80% aller Stalking-Anzeigen eingestellt. Die hohe Zahl ist zum einen demoralisierend für die Betroffenen und zum anderen ermutigend für die Stalker.
Nach der bisher vorherrschenden Rechtsausdeutung ist die im Gesetz geforderte, schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung eine sehr hohe Messlatte. Die für eine Viktimisierung durch Stalking charakteristischen schweren psychischen Belastungen wie permanente Angst oder Unsicherheit sind nicht ausreichend, sondern massive Änderungen im Leben wie etwa ein Umzug oder ein Arbeitsplatzwechsel, werden als erforderlich genannt, damit das Gesetzt Anwendung findet. Dies führt dazu, dass in der gegenwärtigen Situation eine beträchtliche Anzahl von Betroffenen von massivem Stalking strafrechtlich nicht als Stalkingopfer anerkannt werden.
Wie sich im Ausland gezeigt hat, kann ein wirksameres Anti-Stalking Gesetz mehrere ganz konkrete Verbesserungen bringen:
Die psychische Integrität und die Gesundheit von Betroffenen werden besser geschützt.
Körperliche Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten an Stalking-Opfern können durch ein früheres und massives Intervenieren von Justiz und Polizei öfter unterbunden werden.
Durch den äußeren Druck etwa durch Therapieauflagen gelangen mehr Stalker in Behandlung (wobei hier spezifische und professionelle Therapie-Ansätze für Stalking vorhanden sein müssen). Dies führt zu einer Verbesserung der psychosozialen Lage für die oftmals selbst stark psychisch belasteten Stalker. Zum anderen wird aktiver Opferschutz betrieben, da viele Stalker "Wiederholungstäter" sind und so zukünftige Stalkingfälle besser vermieden werden.
09.04
Achtung neue Phishing-Mails!
Jeder von uns kennt mitterlweile Phishig-Mails und hat auch welche schon im eigenen Postfach erhalten. Die Betrüger versuchen vorzugeben, dass die Email beispielsweise von einer Bank Ihres Vertrauens ist, oder beispielsweise von einem Mobilfunkanbieter, oder von anderen großen Firmannamen mehr. Oftmals sind die Emails schlecht gemacht, aber dennoch gibt es auch sehr gut nachgemachte Schreiben mit guten Firmen-Logos und Texten. Schnell könnte passieren, dass darauf geklickt wird und dies unaufmerksame Klicken kann größten Schaden anrichten.
Hier ein weiteres Fallbeispiel – anonymisiert und verfremdet. Wir möchten damit kleine Einblicke in die spannende und herausfordernde Arbeit des Bedrohungsmanagements geben.
Fall Ares:
Liebe nimmt manchmal komische Formen an. Ares ist Berufsschüler und hat sich in seine Mitschülerin Megara verliebt. Ares hätte sie gern angesprochen, aber traute sich nicht. Seine größte Angst war es, dass Megara sich in jemand anderen verliebt, was schließlich auch passierte. Sie hatte einen Freund. Für Ares brach innerlich eine Welt zusammen, doch zeigte er dies nach außen nicht. Er begann sich seltsam zu verhalten und äußerte bedrohliche Sachen. So beschrieb er Megaras Freund, dass er ihm gerne in den Hinterkopf schießen würde oder beschrieb anderen Schülern, dass er Megara in den Wald bringen möchte, um sie dort zu verbrennen.
22.03
Referent*innen mit Trainingserfahrung gesucht!
Wir suchen für unser Institut
Referent*innen mit TrainingserfahrungoderPsycholog*innen für das Thema "Psychologische Deeskalation" und / oder "Umgang mit psychisch auffälligen Personen"
vorwiegend im Non-Profit-Bereich (Institutionen, Ämter und Behörden)
23.02
Der "Psychologischer Scout" ist sehr gut angenommen worden.
Unser Präventionskonzept "Psychologischer Scout" ist sehr gut angenommen worden. Gestern und vorgestern fand das erste Seminar zu diesem Zertifikat statt. Hier ein paar Auszüge aus den Feedbacks der Teilnehmenden:
In der nächsten Zeit wird Manuel Heinemann ausgewählte Fallbeispiele anonymisiert und verfremdet hier im Blog vorstellen. Wir möchten damit kleine Einblicke in die spannende und herausfordernde Arbeit des Bedrohungsmanagements geben.
Fall Janus (der Zweigesichtige)
Es war an einem verregneten Tag, als wir den Fall von Janus auf den Tisch bekamen. Eine Klinik wandte sich an uns, weil eine ihrer Pflegerinnen (Aurora) ein massives Problem habe. Uns wurde dann berichtet, dass Janus, der Exfreund der Krankenpflegerin, immer wieder in der Klinik anrufe und frage, wo sich Aurora befinden würde, er erreiche sie nicht. Dies würde so ein Ausmaß annehmen, dass sich die Mitarbeitenden gestört fühlen.