In der Talksendung Eins gegen Eins vertrat IPBm Institutsleiter Dr. Jens Hoffmann gemeinsam mit Schauspielerin Eva Habermann die Position, dass das deutsche Anti-Stalking-Gesetz nachgebessert werden sollte.
Die Sendung finden Sie online hier unter diesem Link.
Ihnen gegenüber standen die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, und der Rechtsanwalt Ingo Lenßen: Beide halten die momentane rechtliche Situation für ausreichend.
Obgleich wir von I:P:Bm einen Anti-Stalking-Straftatbestand für sehr sinnvoll halten, sehen wir noch folgende problematischen Punkte bei der momentanen rechtlichen Lage in Deutschland:
- Ein Großteil der Strafanzeigen wird nach den Erfahrungen von Stalkingopfern, die wir beraten haben, und nach den Rückmeldungen von Praktikern durch die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, da der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Dies wird auch durch empirische Forschung belegt: Nach einer aktuellen Studie von Prof. Hans-Georg Voß aus dem Jahr 2011 werden fast 80% aller Stalking-Anzeigen eingestellt. Die hohe Zahl ist zum einen demoralisierend für die Betroffenen und zum anderen ermutigend für die Stalker.
- Nach der bisher vorherrschenden Rechtsausdeutung ist die im Gesetz geforderte, schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung eine sehr hohe Messlatte. Die für eine Viktimisierung durch Stalking charakteristischen schweren psychischen Belastungen wie permanente Angst oder Unsicherheit sind nicht ausreichend, sondern massive Änderungen im Leben wie etwa ein Umzug oder ein Arbeitsplatzwechsel, werden als erforderlich genannt, damit das Gesetzt Anwendung findet. Dies führt dazu, dass in der gegenwärtigen Situation eine beträchtliche Anzahl von Betroffenen von massivem Stalking strafrechtlich nicht als Stalkingopfer anerkannt werden.
Wie sich im Ausland gezeigt hat, kann ein wirksameres Anti-Stalking Gesetz mehrere ganz konkrete Verbesserungen bringen:
- Die psychische Integrität und die Gesundheit von Betroffenen werden besser geschützt.
- Körperliche Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten an Stalking-Opfern können durch ein früheres und massives Intervenieren von Justiz und Polizei öfter unterbunden werden.
- Durch den äußeren Druck etwa durch Therapieauflagen gelangen mehr Stalker in Behandlung (wobei hier spezifische und professionelle Therapie-Ansätze für Stalking vorhanden sein müssen). Dies führt zu einer Verbesserung der psychosozialen Lage für die oftmals selbst stark psychisch belasteten Stalker. Zum anderen wird aktiver Opferschutz betrieben, da viele Stalker "Wiederholungstäter" sind und so zukünftige Stalkingfälle besser vermieden werden.